Patiententestament
Leistungsangebot
Anwalt
Kontakt
Impressum

 

Herzlich willkommen!

Sicherlich haben Sie schon von dem Begriff des Patiententestaments gehört.

In dieser Urkunde können Sie festlegen, was durch die Ärzte dann, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr klar äussern können, geschehen soll.

Und was nicht.

Eventuell meinen Sie gar, schon gut abgesichert zu sein.

Vielleicht haben Sie sich ein im Fachhandel kursierendes Exemplar eines Vordrucks gekauft. Oder eines aus dem Internet herunter geladen.

Aber:

  • Bei der Regelung der letzten Angelegenheiten Ihres Lebens sollten Sie vorsichtig sein.
  • Sind Sie zum Beispiel sicher, dass der Vordruck den von den Gerichten allgemein geforderten Formalitäten entspricht?
  • Wurden Sie vor der Abfassung Ihres Willens medizinisch wirklich kompetent beraten?
  • Wurde die soeben völlig neu gefasste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Patiententestamente bedacht?

Falls Sie zusätzlich eine Betreuungsvorsorgevollmacht errichtet haben: Spielen die beiden Dokumente Hand in Hand zusammen? Sind diese genau aufeinander abgestimmt?

Und, ganz wichtig:

  • Haben Sie die Möglichkeit bedacht, dass sich die Ärzte an Ihr Patiententestament eventuell gar nicht halten könnten? Sondern, gar in Einvernehmen mit Ihrem Betreuer, einfach tun, was sie, die Ärzte, für richtig halten?
  • Was passiert, wenn sich die bisher ach so wohlmeinenden Verwandten, Nachbarn usw. als Erbschleicher entpuppen und Ihre Vorsorgevollmacht missbrauchen könnten?

Sie können in diesem Falle nicht mehr handeln und sind dem Betreuer, mindestens aber den Ärzten, relativ schutzlos ausgeliefert.

Ich biete Ihnen folgende, seriöse Lösung aller Probleme an:

  • Sie erfahren bei mir als Fachanwalt für Medizinrecht eine sachkundige, medizinische Unterstützung in der Lösung der anstehenden Fragen.
  • Sie erhalten ein Patiententestament, auf Wunsch auch eine Betreuungsvorsorgevollmacht, die juristisch wasserdicht sind. Beide individuell ausgearbeitet und massgeschneidert auf Ihre spezielle Problemlage.

Und:

  • Sie können mich zu Lebzeiten durch eine Vollmacht beauftragen, Ihre Interessen, sollte im Falle des Falles nicht entsprechend Ihrem Willen gehandelt werden, aussergerichtlich gegenüber den Ärzten, notfalls auch gerichtlich, durchzusetzen.
  • Im Klartext: Ich nehme Ihre Rechte anwaltlich wahr, wenn Sie es nicht mehr können.
  • Sowohl hinsichtlich des Patiententestaments als auch betreffend der Vorsorgevollmacht.

Nur damit können Sie sicher sein, daß Ihr letzter Wille tatsächlich auch gegenüber Ärzten, Betreuern, Erben usw. gesichert wird.

Probleme sind dazu da, gelöst zu werden.

Ich erledige das für Sie - wenn Sie es nicht mehr können.

Als Rechtsanwalt strikt gebunden an Recht und Gesetz.